Altersabteilung

Das Niedersächsische Brandschutzgesetz sieht ein Höchstalter für die aktive Mitgliedschaft in der Feuerwehr von 67 Jahren vor. Spätestens mit dem Erreichen dieser Altersgrenze, müssen die betreffenden Feuerwehrangehörigen ihr direktes Engagement in der Einsatzabteilung beenden, um übermäßig hohe Belastungen zu vermeiden und Unfällen präventiv entgegenzuwirken.

Mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Einsatzdienst endet jedoch für die meisten Kameraden keineswegs der Dienst in der Feuerwehr. Die in der aktiven Zeit aufgebaute Kameradschaft, und eine häufig daraus resultierende Freundschaft, wird auch über das Dienstende hinaus noch aufrechterhalten. Hierzu treffen sich die Kameraden der Altersabteilung regelmäßig jeden ersten Mittwoch im Monat im Moringer Feuerwehrhaus, um sich über die alte und neue Zeit zu unterhalten und fachzusimpeln. Auch unternimmt die Altersabteilung Ausflüge und trifft sich mit anderen "Feuerwehr-Senioren" aus anderen Feuerwehren aus dem ganzen Landkreis.