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Himmelslaternen
Seit 2006 sind auch auf dem Deutschen Markt vermehrt Himmelslaternen, häufig auch als Kong-Ming-Laternen bezeichnet, frei erhältlich. Diese aus dem asiatischen Raum stammenden Papierlaternen werden häufig bei Feiern in den dunklen Nachhtimmel entsandt.
Ihren Auftrieb erhalten diese Laternen durch eine Erwärmung der Luft im Ballonkörper durch Kerzen o.ä., welche im Laternenkörper eingebaut sind. Nach dem Start besteht jedoch keine Möglichkeit mehr auf die Flugrichtung der Lampions Einfluss zu nehmen.
In den vergangenen Jahren kam es aufgrund dieser Himmelslaternen zu verheerenden Brandunglücken, nicht nur in Deutschland. Auch weitere Gefahren gehen von den Himmelslaternen aus. Aus diesen Gründen haben sich viele Bundesländer entschieden, die Verwendung von Himmelslaternen generell zu verbieten. In Niedersachsen ist dies seit dem 1. Mai 2009 der Fall.
In Niedersachsen ist die Verwendung von Himmelslaternen verboten und steht unter Strafe!
Die Verwendung von Himmelslaternen wird nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz (NBrandSchG) mit einer Geldstrafe von bis zu 5000 Euro geahndet. Im Schadensfall können die Behörden wegen fahrlässiger Brandstiftung ermitteln, auch Versicherungen steht die Möglichkeit der Inregressnahme offen.
Gefahren durch Himmelslaternen
Da nach dem Start der Himmelslaterne keine Einflussnahme auf die Flugrichtung oder den Landeplatz möglich ist, können diese schwere Brände verursachen. Dies ist in der Vergangenheit bereits häufiger geschehen, wie beispielsweise in Bad Harzburg. Dort kam es am Neujahresmorgen 2009 zu einem Dachstuhlbrand. Auch wurden bereits mehrfach Wald- und Vegetationsbrände durch Himmelslaternen ausgelöst.
Die Lampions erreichen teilweise eine Flughöhe von über 400m und beeinflussen dadurch ggf. den Flugverkehr.
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